AGB´s

AGB`s Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung

Alle Verkäufe, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser auch im Ladenlokal aushängenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen .Von unseren AGB´s abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an. Die Entgegennahme von Lieferungen und Teillieferungen gilt unter den Voraussetzungen des Satzes 1 als Anerkennung unserer Allgemeinen Bedingung, auch wenn die Einkaufsbedingung des Käufers dies ausschließt.

Zwischen uns und dem Kunden sind weitere Vereinbarungen nichtgetroffen worden und mündliche Zusagen wurden

nicht abgegeben.

 

2Durchführungen von Hardware / Geräte Überprüfungen

Im Rahmen einer Überprüfung von Bauteilen werde diese bis zu 100% im Rahmen ihrer Funktion ausgelastet.

Dabei auftretendes versagen der bereits beschädigten Bauteile oder angeschlossener Bauteile ist weder anteillig

oder in jedweder Form uns anzulasten. Da Bestandteil des Vertrages eine Überprüfung aller Bauteile auf

einwandfreie Funktionalität ist.


 
3. Vertragsabschluß

a. Unsere Angebote sind freibleibend, d.h. es handelt sich nicht um Vertragsanträge, sondern lediglich um Aufforderungen an den Kunden, seinerseits ein Angebot abzugeben. Solange wir dem Kunden keinen

Vertragsantrag gemacht haben, bleibt der anderweitige Verkauf der Ware vorbehalten.

Die dem Vertrag zugrundeliegenden Eigenschaften des Lieferungs-oder Leistungsgegenstandes ergeben sich ausschließlich aus den Herstellungsangaben in den jeweiligen Bedienungsanleitungen. Abweichungen bedürfen

einer schriftlichen Vereinbarung.

b. Bei Software werden automatisch die Beschränkungen der Lizenzbedingungen sowie die einschränkenden     nutzungs-und Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Herstellers mit vereinbart, wenn der Kunde auf diese hingewiesen worden und ihm die Möglichkeit verschafft worden ist, in zumutbarer Weise von diesen Kenntnis zu erhalten.

c. Wird dem Kunden neben dem Kaufangebot ein Leasing- oder Finanzierungsangebot unterbreitet, so geschieht

dies grundsätzlich unter dem Vorbehalt der Übernahme des Leasingvertrages bzw. der Finanzierung durch die Leasinggesellschaft bzw. unsere Hausbank. Lehnen diese den Antrag des Kunden ab, so bleibt es uns auch ohne Begründung überlassen, vom Angebot bzw. Auftrag zurückzutreten oder die Erfüllung durch den Kunden zu bestellen. Wurde bereits Ware vor Ablehnung des Antrags ausgeliefert, so willigt der Kunde ein, daß wir diese Ware unter Betreten des Lagerortes zur Sicherung an uns nehmen.

b. Erwirbt der Kunde Geräte, bei denen aufgrund fehlender FTZ (FZZ) Zulassung der Anschluß an das Deutsche Postnetz unter Strafandrohung verboten ist, so werden wir dem Kunden auf diesen Umstand hinweisen.Der Kunde

stellt uns von jeder Haftung aus einem dennoch verbotenen Betrieb am Post Netz frei.

 

4. Garantie

Wird dem Kunden über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinaus eine Garantie gewährt, so kann er,

vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Zusage, aus dieser Garantie keine Ansprüche auf Rücktritt,

Minderung oder Schadensersatz herleiten, sondern nur Ansprüche auf Nachbesserung. Ebenfalls kann er hieraus

keinen Anspruch auf kostenlosen Austausch gegen Neuware oder auf Ersatzgeräte für die Zeit der

Reparaturdauer herleiten. Die Garantiefrist beginnt mit der Übergabe der Ware an den Kunden und wird durch Nachbesserung nicht unterbrochen oder gehemmt. Ohnehin bestehende Ansprüche werden durch diese Reglung

nicht eingeschränkt.

 

5. Zahlung

Die vereinbarten Preise verstehen sich ab Lager der den Auftrag entgegennehmenden Geschäftsstelle oder ab Zentrallager bei Versandaufträgen, ohne Installation, Schulung oder sonstige Nebenleistungen. Ist der

Kunde Kaufmann, so ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in

Höhe am Tag der Rechnungstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen .Der Versand erfolgt nach unserer

freien Wahl in handelsüblicher Verpackung. Gegebenfalls erforderliche Sonderverpackungen (z.B. seemäßige Verpackung) gehen zu Lasten des Käufers .Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ware auf Rechnung

des Käufers zu versichern. Fracht- und kostenfreie Versendung erfolgt in jedem Fall nur nach besonderer

schriftlicher Erklärung durch uns.

Der Rechnungsbetrag wird bei Übergabe der Ware fällig.Skonti, Rabatte etc. bedürfen einer besonderen

schriftlichen Vereinbarung. Die Annahme von Schecks erfolgt in jedem Fall nur erfüllungshalber. Alle

tatsächlichen Einziehungsspesen werden dem Käufer berechnet. Ist der Kunde Kaufmann und gerät er mit der

Zahlung in Verzug, so hat er, vorbehaltlich der Geltendmachung weitgehender Rechte, Verzugszinsen in Höhe

von 8% über dem Basiszinssatz, mindestens jedoch 9% pro Jahr zu zahlen. Ergibt sich hieraus ein Betrag, der

höher ist als der von 8% über dem Basiszinssatz, ist dem Kunden der Nachweis gestattet, daß unser Schaden

niedriger ist als die Pauschale.Trifft beim Kunden eine Vermögensverschlechterung ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit begründet, insbesondere bei Wechsel- und Scheckprotesten,

Zahlungsverzug, Zahlungsrückständen aus anderen Lieferungen oder schleppender Zahlungsweise, so sind wir vorbehaltlich der uns sonst zustehenden Rechte berechtigt, Vorauskasse oder Sicherheit zu verlangen und unsere Leistungen bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zurückzubehalten und bei mangelnder Vorauszahlung

oder Sicherheitsleistung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. In jedem Fall werden unsere sämtlichen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Kunde kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

Für den Fall, das Leasing, Miete oder Teilzahlung vereinbart wurde, wird automatisch der gesamte Kaufpreis zur

Zahlung fällig, wenn der Kunde mit einer Rate um mehr als 14 Tage in Verzug gerät. Die Zahlung einer Rate gilt

stets als Anerkennung der Teilzahlungsvereinbarung.

Bei Zahlungsunfähigkeit, bei Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers

oder bei einer Pfändung beim Käufer, werden unsere jeweiligen Forderungen gegen den Käufer sofort fällig. Von

diesem Zeitpunkt an ist er nicht mehr berechtigt, über die in unserem Eigentum stehende Ware zu verfügen, auch

nicht durch Weiterverkauf. Wird auf Anforderung die gesamte Restschuld nicht sofort bezahlt, sind wir berechtigt,

die Herausgabe unserer unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu verlangen. Zurückbehaltungsrechte das  Käufers sind ausgeschlossen. Alle durch die Wiederinbesitznahme der Ware entstehenden Kosten trägt der Käufer. Rabatte entfallen bei Beantragung des Insolvenzverfahrens, bei Zahlungseinstellung oder Zahlungsverzug des Geschäftspartners.

 

6. Lieferung

Bei einer von uns nicht zu vertretenden Nichtbelieferung durch einen Vorlieferanten sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden wir den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Ware informieren und seine Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten. Ist der Kunde Kaufmann, so ist die Lieferfrist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt ist.

Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, z.B. Betriebsstörungen durch Feuer, Wasser und ähnliche Umstände; Ausfall von Produktionsanlagen und Maschinen;

Streik und Aussperrung; Mangel an Material, Energie, Transportmöglichkeiten; behördlichen Eingriffen (auch wenn       sie bei unseren Lieferanten eintreten) verlängert sich, wenn wir an der rechtzeitigen Erfüllung unserer      Verpflichtungen durch diese Umstände gehindert werden, die Lieferfrist um eine angemessene Zeit. Wenn dem     Kunden dadurch, dass verbindlich vereinbarte Lieferfristen schuldhaft von uns nicht eingehalten wurden oder wir in Verzug geraten       sind, ein Schaden erwächst, so ist er unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche berechtigt, eine Entschädigung in     Höhe von 0,5% für jede Woche der Verspätung, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der    vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen zu verlangen. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht,  wenn unser Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder wenn ein Kaufmännisches Fixgeschäft    vereinbart wurde.

Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung sämtlicher Vertragsverpflichtungen des Kunden voraus.

 

7. Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben  worden ist oder zur Versendung unsere Betriebsräume verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten      trägt.  Ist die Ware am Lager und verzögert sich die Versendung oder Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu  vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.       Dies gilt nicht für Bringschulden und für Bestellungen im Versandhandel.


 

8. Verlängerter Eigentumsvorbehalt

Alle unsere Lieferungen erfolgen unter verlängertem Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den     Kunden über, wenn wir wegen aller unserer Forderungen aus dem Liefervertrag, sowie solcher, die im     Zusammenhang mit dem Kaufobjekt stehen, befriedigt worden sind. Ist der Käufer Kaufmann, so geht das         Eigentum auf ihn über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit uns getilgt hat.       Bei Zahlung mit Scheck geht das Eigentum erst mit Einlösung des Schecks über. Zahlungen werden grundsätzlich       auf die älteste Schuld getilgt, auch bei anderslautender Buchungsanzeige des Kunden. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt stets für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Bei Verarbeitung  oder Verbindung mit anderen Waren entsteht für uns grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache,          und zwar bei Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache, bei         Verbindung im Verhältnis der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren. Sollte der Kunde Alleineigentümer    werden, räumt er uns bereits jetzt das Miteigentum im Verhältnis der genannten Werte ein und verwahrt die Sache unentgeltlich für uns. Werden die durch Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Waren weiterveräußert, so gilt     die nachfolgend vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.

Vor der endgültigen Bezahlung ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Ein Weiterverkauf ist         nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall des Weiterverkaufs von Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe an uns ab.     Ist der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise im Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit, so ist er nicht mehr berechtigt über die Ware    zu verfügen. Wir können in einem solchen Fall die Rechte aus § 449 BGB geltend machen und/oder die Einziehungsbefugnis des Kunden gegenüber dem Warenempfänger widerrufen. Wir sind dann berechtigt Auskunft     über die Warenempfänger zu verlangen, diese vom Übergang der Forderung auf uns zu benachrichtigen und die Forderung des Kunden gegen die Warenempfänger einzuziehen. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns      nach diesen Bestimmungen zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20% übersteigt, werden       wir auf Wunsch des Kunden einen angemessenen Teil der Sicherungsrechte freigeben. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist die in unserem Eigentum stehende Ware vom Kunden gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an.

 

9. Gewährleistung

Die Ansprüche des Käufers wegen Mängeln an der Kaufsache richten sich nach den gesetzlichen Regelungen     nnerhalb der gesetzlichen Fristen, soweit sich aus dem Nachstehenden nichts anderes ergibt. Ansprüche des        Kunden auf Gewährleistung sind ausgeschlossen, wenn der Kunde offensichtliche Mängel nicht innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe genügt hat. Die Kaufleute betreffenden Untersuchungs- und Rügepflichten der §§ 377           und 378 HGB bleiben hiervon unberührt.Der Ersatzanspruch für einen Schaden, der auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch uns oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht, wird durch diese Bestimmung nicht ausgeschlossen. Die      Haftung für Schäden, die durch unsachgemäß vorgenommene Veränderungen, Eingriffe oder Reparaturversuche  seitens des Kunden oder Dritter entstanden sind, ist ausgeschlossen. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen   an Dritte ist grundsätzlich ausgeschlossen. Verkauft der Kunde die von uns gelieferten Artikel an Dritte, ist ihm        untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen bzw. vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf uns zu verweisen. Ist der Kunde Kaufmann, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei       denn, Ihre Berechtigung ist durch uns schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.

Bei Software gelten die einschränkenden Lizenz- und Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Herstellers nach Maßgabe von Punkt 2 dieser AGB als ergänzend vereinbart.

Erwirbt der Kunde in einem Vertrag mehrere Geräte oder erwirbt er ein System aus mehreren Geräten, so wird mit Erteilung des Auftrages vereinbart, daß ein Anspruch auf Minderung oder Rücktritt grundsätzlich nur für das einzelne, von Mängeln betroffene Gerät, nicht aber für alle Geräte oder das gesamte System besteht, es sei denn, die Geräte sind als zusammengehörend verkauft worden und das mangelhafte Gerät kann nicht ohne Nachteil für den Kunden

von den übrigen getrennt werden. Für den Fall das der Kunde ein System untereinander vernetzter Geräte (Netzwerk) erwirbt, sichert er zu, nur geeignete (netzwerkfähige) Software entsprechend den Lizenzbedingungen der Hersteller einzusetzen. Andernfalls stellt er uns von der Gewährleistung frei. Der Kunde willigt ein, daß wir die Installationsdaten zum Zeitpunkt der Auslieferung protokollieren und bei uns im Hause speichern. Der Kunde wird darauf hingewiesen, daß EDV-Drucker bestimmter Fabrikate oder auch manche Software-Pakete nicht alle im deutschsprachigen Raum gebräuchlichen Sonderzeichen darstellen können. Der Kunde hat dies sorgfältig selbständig vor dem Kauf zu prüfen. Er kann später aus dem Fehlen dieser Zeichen keine Ansprüche wegen falscher Beratung oder fehlender Eigenschaften der Geräte bzw. Software ableiten, es sei denn, das Vorhandensein der Sonderzeichen war ausdrücklich Gegenstand der Beratung oder des Kaufvertrages.

 

10. Schadensersatz

Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind über die Gewährleistungsrechte hinausgehende Ansprüche des Kunden-gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder sich unsere Ersatzpflicht aus dem Produkthaftungsgesetz ergibt. Sie gilt auch nicht bei Körperschäden. Sofern wir fahrlässig eine Kardinalpflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren schaden begrenzt.

Der Kunde wird auf die Möglichkeit von Datenverlust durch technisches Versagen und das daraus entstehende Erfordernis einer täglichen Datenspeicherung ausdrücklich hingewiesen. Hierzu stehen heute geeignete technische Hilfsmittel zur Verfügung. Bei der Verarbeitung wichtiger Daten handelt ein Kunde grob fahrlässig, wenn er diese tägliche Sicherung unterläßt. Die Haftung für Datenverlust wird begrenzt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Unsere Haftung ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei Vorliegen von Sicherungskopien beschränkt. Kann der Kunde keine zur Wiederherstellung der Daten notwendige Sicherungskopie beibringen, so sind wir von der Haftung vollständig freigestellt. Nach dem heutigen Stand der Technik ist es möglich, daß auch Originaldisketten der Softwarehersteller von sog. Computerviren befallen sind. Wir sichern zu, alle nötige Sorgfalt darauf zu verwenden, daß Kundengeräte nicht durch uns mit derartigen Computerviren infiziert werden. Es ist jedoch nach dem heutigen Wissensstand nicht möglich alle Mutationen dieser Viren zu erkennen und zu bekämpfen. Sollte dennoch ein Computervirus nachweislich durch uns auf ein Kundengerät übertragen worden sein, so haften wir nur wenn wir diesen vorsätzlich oder grob fahrlässig verbreitet haben. Der Kunde stellt uns davon frei, original verpackte Software auf Virenbefall zu untersuchen und befreit uns von jeglicher Haftung aus Schäden, die durch Virenbefall dieser Software verursacht wurden. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensverursachung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

 

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Für Verträge mit Kaufleuten wird als Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung, sowie Gerichtsstand unser Firmensitz vereinbart, mit der Maßgabe, daß wir auch berechtigt sind, am Ort des Kunden zu klagen.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des einheitlichen Kaufgesetzes und das

Uncitral-Kaufrechts gelten zwischen uns und dem Kunden nicht.

 

12. Änderungen und Nebenabsprachen

Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen zur ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.

 

13. Nicht zulässige Passagen der AGB´s / des Vertrages

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB´s / Vertrages lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und den Bestand des Vertrages unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt - eine Regelung, die in

ihrem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen möglichst nahe kommt.

 

Joachim Henke

 

 


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